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Lehrplan 21 und Sonderpädagogik

Gilt der Lehrplan 21 für alle Schülerinnen und Schüler?

Der Zürcher Lehrplan 21 gilt im Grundsatz auch für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen.

Es wird aber so sein, dass trotz gutem Unterricht einzelne Schülerinnen und Schüler die Grundansprüche in einem oder mehreren Fachbereichen nicht erreichen. In diesem Fall können für einzelne Schülerinnen und Schüler die Grundansprüche bei Bedarf nach unten angepasst werden (Vereinbarung individueller Lernziele gemäss kantonalen Regelungen).

Kurz und knapp
Der Zürcher Lehrplan 21 ermöglicht eine den Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler angepasste Förderung der Kompetenzen.

Nachfolgend sind vier Thesen formuliert, welche die Umsetzung des Zürcher Lehrplans 21 aus der Perspektive der Sonderpädagogik beschreiben.

Der Zürcher Lehrplan 21 ist flexibel, damit die Vielfalt unter den Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden kann. Zu diesem Zweck können Lehrpersonen…
  • die Lern- und Leistungsziele im Rahmen der vorgegebenen Kompetenzerwartungen formulieren.
  • verschiedene Facetten von Kompetenzen unterschiedlich gewichten.
  • die spezifischen Fähigkeiten und Fertigkeiten, Bereitschaften und Interessen der Schülerinnen und Schüler beim Kompetenzerwerb berücksichtigen.
  • eine Akzentuierung, Akzeleration und Verlangsamung bezüglich der Kompetenzerreichung ermöglichen.
  • beim Erreichen des Grundanspruchs die Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Kompetenzstufen und Kompetenzen arbeiten lassen.
  • bei Nicht-Erreichen des Grundanspruchs oder bei schwerwiegenden Problemen mit der Beteiligung am Unterricht das Schulische Standortgespräch respektive das Standardisierte Abklärungsverfahren durchführen lassen, als Grundlage für die Förderung und Unterstützung.
Die Schülerinnen und Schüler müssen nicht unbedingt die gleichen Leistungen unter genau gleichen Bedingungen erbringen, um eine Kompetenz zu erwerben. Die Produkte, die erarbeiteten Problemlösungen und Lernergebnisse der Kinder können von unterschiedlicher Komplexität und Qualität sein, denn …
  • Hintergrundwissen, Lernbereitschaft und Interesse können unterschiedlich sein.
  • die verwendeten Strategien und Vorgehensweisen können mehr oder weniger differenziert sein.
  • Probleme mit Aufmerksamkeit, Wahrnehmung und Arbeitsgedächtnis können mit angepassten Lernstrategien und Hilfsmitteln kompensiert werden.
  • einzelne Grundfertigkeiten können aufgrund einer Behinderung nicht erworben werden ohne dass daraus ein Nachteil beim Kompetenzerwerb entstehen muss (z.B. Lesen der Schwarzschrift bei Blindheit).
  • einzelne Kompetenzen können aufgrund einer Behinderung nicht erworben werden. Dafür werden andere Problemlösungen entwickelt (z.B. eine eigene Handschrift bei starken motorischen Einschränkungen).

Drei Förderstufen schaffen die Voraussetzungen, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler ihre Kompetenzen optimal entwickeln können und die Grundansprüche erreichen. Die Fördermassnahmen reichen von Individualisierung (Förderstufe 1), über Förderdiagnose und entsprechende Massnahmen (Förderstufe 2) bis zur separierten Sonderschulung (Förderstufe 3), wie in nachfolgender Grafik dargestellt.

Hinweis
Für weiterführende Informationen klicken Sie auf die rot eingerahmten Begriffe. Mit einem weiteren Klick an einem anderen Ort in der Grafik schliessen Sie das Fenster wieder.

Förderstufenmodel (Broschüre Umsetzung des Zürcher Lehrplans 21 für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen, Seite 15)

Im Lehrplan gibt es sechs Fachbereiche und zwei Module mit verschiedenen Kompetenzbereichen, in denen für drei Zyklen Kompetenzen beschrieben werden. Wie kann da der Überblick behalten werden, wenn der Lernstand der einzelnen Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden soll?

Hilfreich sind dabei gemeinsame Grundlagen. Die Schule legt die gemeinsamen Prinzipien der Förderung für alle Fachbereiche und alle Zyklen fest. Zum Beispiel wählt sie ein Organisationsmodell für die sonderpädagogischen Angebote und erstellt ein Konzept.

Darauf aufbauend vereinbaren die Lehrpersonen- und Fachpersonen gemeinsame Strategien für die Klassen. Sie orientieren sich dabei an den vorgegebenen Kompetenzaufbauten pro Fachbereich und bestimmen die zentralen Unterrichtssettings und die Formen der Zusammenarbeit.

In diesem Rahmen wird dann die Förderung einzelner Schülerinnen und Schüler geplant, etwa in dem sie für eine Kompetenz Lern- und Leistungsziele definieren.

Weitere Informationen zur Ausgestaltung der Angebote in den Schulgemeinden finden Sie in der Broschüre Broschüre Umsetzung des Zürcher Lehrplans 21 für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen (vgl. 16ff).

Hinweis
Beachten Sie auch die vertiefende Online-Lerneinheit zur Sonderpädagogik, welche die Hochschule für Heilpädagogik im Juni 2018 veröffentlicht hat.

Förderstufe 3Förderstufe 2Förderstufe 1Standardisiertes Abklärungsverfahren (SAV)Schulisches Standortgespräch